Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der HaushaltFee GmbH

Allgemeines:

Die HaushaltFee GmbH (nachfolgend HHF GmbH) mit Sitz im Kanton Bern ist ein Unternehmen, welches zum Ziel hat, in der gesamten Deutsch-Schweiz regional verankert unseren Kundinnen und Kunden durch ehrliche und zuverlässige Arbeit ein attraktives Preis-/Leistungsverhältnis anzubieten sowie unsere MitarbeiterInnen anständig zu entlöhnen.

Werten wie Menschlichkeit und auch Persönlichkeit wird im Unternehmen eine grosse Gewichtung beigemessen, wir legen unser Hauptaugenmerk auf die Zufriedenheit unserer Feen und versuchen auch stets, den Wünschen unserer Kundinnen und Kunden nach Möglichkeit Rechnung zu tragen.

Ausgenommen vom Tätigkeitsgebiet ist die Region, in welchem das Mutterunternehmen HaushaltFee BeO GmbH für unsere Kunden zuständig ist.

Anwendungsbereich:

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind für alle Auftragsverhältnisse der HHFee GmbH (Auftragnehmer) mit ihren Kundinnen und Kunden (Auftraggeber) verbindlich. Der Auftraggeber anerkennt die vorliegenden AGB mit der Unterzeichnung des schriftlichen Auftrages, welcher zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgeschlossen wird.

Die AGB sind bei jedem schriftlichen Auftrag referenziert; die aktuellen AGB sind jederzeit einsehbar auf unserer Homepage www.haushaltfee-schweiz.ch. Grössere Änderungen wie Preisanpassungen usw. werden jeweils per Mail oder Brief mitgeteilt. Eine von den AGB abweichende Regelung ist für die Vertragsparteien nur verbindlich, wenn diese schriftlich vereinbart worden ist.

Art und Umfang der Dienstleistungen, Sorgfaltspflicht:

Folgende Dienstleistungen werden von der HHFee GmbH angeboten:

  • Unterhaltsreinigungen im fix definierten Zyklus (wöchentlich, 14tägig oder alle 4 Wochen)
  • Grundreinigungen (Frühlingsputz, Fensterputzen, o.ä.) für bestehende Kundschaft
  • Einfache Gartenarbeiten
  • Einkaufen / Begleiten zu Terminen
  • Kochen / Gesellschafterin

Die HHFee GmbH nimmt Aufträge entgegen und erfüllt damit einen Werkvertrag. Sie hat sich auf die Reinigung von Privathaushalten und Mikro-KMU spezialisiert und verrichtet Arbeiten als Reinigungsunternehmen mit Garantie auf die vereinbarten Leistungen. Die Einsatzplanung erfolgt durch die HHFee GmbH.

Das Reinigungsprotokoll bildet einen integrierten Bestandteil dieses Vertrags.

Während der Einführung sowie bei den nachfolgenden 1 – 2 Einsätzen kann es aufgrund des Lern- und Abstimmungsprozesses zu einer leicht erhöhten Einsatzdauer kommen, da der Haushalt für die Fee noch unbekannt ist. Diese zusätzliche Zeit der HaushaltFee wird in jedem Falle dem Kunden in Rechnung gestellt. Im Gegenzuge erfolgt unsere Begleitung durch eine QualiFee oder auch die Regionalleitung beim ersten Mal kostenlos zwecks Einführung, Qualitätssicherung und Instruktion der Mitarbeiterin.

Das Auftragsvolumen kann im gegenseitigen Einverständnis jederzeit aus- oder abgebaut werden. Beginn des veränderten Leistungsumfangs ist jeweils ab dem 1. des Folgemonats.

Jede Fee ist grundsätzlich frei, einen neuen Auftraggeber anzunehmen oder abzulehnen. Dies gilt gegenseitig in den ersten 6 Wochen ab erstem Einsatz.
Aufgrund von Engpässen bei der Verfügbarkeit kann es zu Wartezeiten kommen, bis der erste Einsatz stattfinden kann. Nachhaltige Lösungen stehen bei uns im Vordergrund. Gleichzeitig garantieren wir eine saubere Einführung und Instruktion der zugeteilten Fee und begleiten diese bei Ersteinsätzen (hier entstehen keine Mehrkosten für den Kunden). In den meisten Fällen erfolgt der Einsatz unserer QualiFee zu Beginn (Einführung und Begleitung) und zum Schluss des ersten Einsatzes (Kontrolle)

Die HHFee GmbH und deren Mitarbeiterinnen führt die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig und unter bestmöglicher Wahrung der Interessen der Kunden aus und gewährleistet deren Erfolg.

Reinigungsmaterial:

Der Auftraggeber stellt der HHFee GmbH sämtliche Utensilien wie Reinigungsmaterial, Putzmittel etc. kostenlos zur Verfügung und ist für das Vorhandensein der benötigten Arbeitsgegenstände verantwortlich. Von dieser Regelung ausgenommen sind Aufträge, bei denen die benötigten Gerätschaften normalerweise nicht in Privathaushalten anzutreffen sind (z.B. Schamponiergerät); hier erfolgt der Einsatz nach gegenseitiger Absprache.
Gleichzeitig verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, dafür zu sorgen, dass die benötigten Reinigungsutensilien und Gerätschaften bei jedem Einsatz gewaschen und parat sind und auch alle Reinigungsmittel vorhanden sind.

Wahl der HaushaltFee:

Die Wahl der eingesetzten HaushaltFee wird von der regionalen Leitung getroffen. Sollte der Auftraggeber nicht zufrieden sein, so bietet die HHFee GmbH einen Ersatz, bis das Zwischenmenschliche und auch die Qualität der geleisteten Arbeit passt. Es sind im Maximum 2 Wechsel (also 3 Feen) möglich, sofern verfügbar. Eventuelle Wartezeiten bei Wechsel können nicht ausgeschlossen werden.

Stellvertretungsregelung: (= Zusatzleistung, fakultativ buchbar)

Grundsätzlich gilt: Ist diese Zusatzleistung nicht gebucht, wird bei einem Ausfall der Stammfee keine Stellvertretung garantiert. Bei einem Wegfall der Stammfee, welcher länger als 6 Wochen dauern wird, wird von Seiten HHFee GmbH eine neue Fee zugeteilt.

Bei Buchung der Zusatzdienstleistung «Stellvertreterregelung» ist die HHFee GmbH in jedem Fall bei Ferien und Krankheit der zugeteilten HaushaltFee für eine Vertretung besorgt. Nicht garantiert werden kann derselbe Einsatztag bzw. dieselbe Einsatzzeit. Sollte eine Vertretung innert sinnvoller Frist aufgrund aussergewöhnlicher Umstände nicht möglich sein, wird der Vertragspartner umgehend darüber informiert (absolute Ausnahme).

QualitätsPlusKonzeption (QPK):

Grundsätzlich gilt: Alle Feen werden durch die HHFee GmbH persönlich rekrutiert und bei Eignung eingestellt. Die Einschulung neuer Feen sowie die sorgfältige Einführung in einem neuen Haushalt wird von unserer QualiFee (RegioFeen und auch GoldFeen) vorgenommen und ist im Grundpreis inbegriffen.
Wir unterstützen es, wenn der Auftraggeber kleinere Beanstandungen oder auch Wünsche direkt mit seiner zugeteilten Fee bespricht. Selbstverständlich wird der Zufriedenheit des Auftraggebers eine hohe Beachtung geschenkt. Ist das Problem nicht lösbar, steht unser Qualitätsmanagement gerne zur Verfügung.
Mit regelmässigen Rückmeldungen über Ihre Zufriedenheit, Anregungen und Wünsche helfen Sie uns aktiv mit, unsere Qualität hoch zu halten und gleichzeitig unsere Feen entsprechend fair zu entlöhnen.

Unsere Kundinnen und Kunden haben die Möglichkeit, nach jedem Einsatz auf das automatisch generierte Mail zum vergangenen Einsatz zu reagieren und etwaige Beanstandungen aber auch positive Rückmeldungen direkt an uns weiterzugeben. Weiters führen wir auf Wunsch gerne zusätzliche Kontrollen nach einer gemeldeten Beanstandung durch. Die Einsätze der zugeteilten HaushaltFee sollen für unsere Kundinnen und Kunden die gewünschte Entlastung darstellen. Die anstehenden Kontrollen werden dem Kunden vorgängig mitgeteilt. Gleichzeitig wird vorab kurz besprochen, wie hoch die Zufriedenheit ist und welche Punkte bei der Kontrolle speziell beachtet werden sollen. Zusätzlich gewünschte Kontrollen werden mit einer Pauschale von CHF 60.- verrechnet.

Beginn, Dauer, Kündigungsfrist:

Das Vertragsverhältnis beginnt mit beidseitiger Vertragsunterzeichnung und ist für unbestimmte Zeit abgeschlossen (Ausnahme: befristete Verträge mit Enddatum).
Während den ersten 30 Tagen (Start beim ersten Einsatz der zugeteilten HaushaltFee) kann der Vertrag von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden. Beim Abschluss eines Abos gelten die Bestimmungen des Vertragszusatzes.
Die ordentliche Kündigungsfrist nach Ablauf oben genannter Frist beträgt 1 Monat jeweils auf Ende eines Monats.

Verrechnung/eventuelle Mehrkosten:

Verrechnung:

  • Eine Arbeitsstunde setzt sich aus 55 Minuten Arbeitszeit und 5 Minuten Pause zusammen.
  • Alle Preise verstehen sich inkl. Versicherungen sowie den üblichen Sozialleistungen.
  • Die Kosten werden jeweils mittels Stundenabrechnung zu Beginn des Folgemonats verrechnet (beim Abschluss eines Abos gelten die auf dem Vertragszusatz vermerkten Zahlungskonditionen)
  • Die Art der Rechnungszustellung ist direkt im Vertrag vereinbart
  • Der Kunde verpflichtet sich, den gestellten Rechnungsbetrag innert 10 Tagen zu begleichen.
  • Ab der 2. Mahnstufe werden Mahnkosten in Höhe von CHF 25.00 pro Schreiben fällig.
  • Sämtliche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Betreibung entstehen, werden vollumfänglich dem Kunden in Rechnung gestellt.

Mehrkosten: Grundsätzlich gilt: Alle Mehraufwände sind auf dem Kundenrapport ersichtlich

  • Wird ein separater Kennenlern- und Besichtigungstermin mit der Fee gewünscht, d.h. ist dies nicht im ersten Reinigungseinsatz integriert, bitten wir um Verständnis, wenn diese Zeit ebenfalls in Rechnung gestellt werden muss.
  • Kurzfristige Terminabsagen werden wie folgt verrechnet:
    • 48 – 24 Stunden vor dem Einsatz wird 1 Stunde in Rechnung gestellt
    • 24 Stunden bis Mitternacht vor dem geplanten Einsatz wird die Hälfte des geplanten Einsatzes in Rechnung gestellt
    • Bei Absagen am Einsatztag wird der komplette Einsatz in Rechnung gestellt.
  • Für zusätzliche Fahrten mit dem Auto der Fee wird eine KM-Ansatz in Höhe von Fr. 0.90/km verrechnet, z.B. beim Einkaufen
  • Muss Wäsche für den Kunden bei der Fee zuhause gewaschen werden (z.B. schmutzige Lappen) verrechnen wir pro Maschine CHF 12.00, bei grosser Wäsche (z.B. Bettwäsche) CHF 20.00. Dies beinhaltet ebenfalls die Zeit des Aufhängens und Trocknens sowie das benötigte Material
  • Materialspesen: Normalerweise arbeiten unsere HaushaltFeen mit den Reinigungsmitteln und den -utensilien des Kunden. Ist es bei Einzelaufträgen (z.B. Frühlingsputz) gewünscht, dass wir die kompletten Utensilien mitnehmen, wird eine Pauschale verrechnet. Diese richtet sich nach der Menge an Material und wird vorgängig mit dem Kunden vereinbart.
  • Zuschlag für Einsätze an Sonn- sowie Feiertagen; Nachtarbeit:
    • Einsätze an Sonn- sowie Feiertagen: Zuschlag in Höhe von 50% auf den Grundtarif
    • Nachtarbeit: Einsätze zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr werden mit einem Zuschlag von 25% verrechnet

Rechtliche Grundlagen / Anpassungen / Löhne: 

Rechtliche Grundlage der HHFee GmbH bildet der GAV der Reinigungsbranche.

Die HHFee GmbH bestätigt hiermit, dass sämtliches eingesetztes Personal in jeder Hinsicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und die Einstellungsbedingungen den Auflagen des GAV der Reinigungsbranche im Detail gerecht werden.

Jährliche Anpassungen der Teuerung, Änderungen der paritätischen Kommission sowie Auflagen des GAV werden jeweils an den Kunden weitergegeben.

Faire Löhne und faire Preise bedeuten, dass unsere Mitarbeiterinnen einen guten Lohn erhalten und Sie für unsere Arbeit einen guten Preis erhalten.

Bei den Löhnen erhalten Feen je nach Erfahrung, Verantwortungsbereich und auch Bewertung der Kunden einen Gesamtlohn in Höhe von CHF 26.90 bis CHF 30.60. Hinzu kommt noch der Spesenanteil gem. Kundenvertrag.

Ihr Feedback ist sehr wichtig: Sind Sie der Meinung, Ihre Fee leistet hervorragende Arbeit, dann lassen Sie es uns bitte wissen. Ihre schriftliche Rückmeldung (ch.info@haushaltfee-schweiz.ch) hat massgeblichen Einfluss auf den Lohn der Fee, denn sowohl die Zufriedenheit unserer Feen wie auch die unserer Kunden ist ein wichtiger Bestandteil unserer Unternehmenskultur.

Einweisung der Fee / Haftung:

Die Vielfalt der in Privathaushalten verwendeten Materialien ist sehr hoch, weshalb es unmöglich ist, dass unsere Feen trotz intensiver Schulung über die korrekte Pflege aller Oberflächen informiert sind. Wurden heikle Materialien im Haushalt verarbeitet, verpflichtet sich der Auftraggeber, die HaushaltFee vor dem ersten Einsatz davon in Kenntnis zu setzen und eine sachgemässe Reinigung kurz zu erläutern. Für solche Umstände ist der Kunde verpflichtet, dies per Kundenauftragsformular schriftlich anzugeben. Gleichzeitig wird bei Vertragsunterzeichnung das Material sowie die Pflege im Reinigungsprotokoll festgehalten.

Die Betriebshaftpflicht der HHFee GmbH deckt je nach Art des Ereignisses Schäden (Zeitwert) bis zu einer Höhe von CHF 5’000’000.- ab. Auf Wunsch kann der Kunde jederzeit detaillierte Informationen über die Deckung dieser Versicherung bei der HaushaltFee GmbH anfordern.

Für andere Schäden ist die Deckung der HaushaltFee GmbH auf CHF 500.- (inkl. MwSt.) limitiert. Dies gilt ebenso für Schäden jeglich Art, bei denen die Versicherung die Haftung ablehnt.

Die Leistungen der HHFee GmbH gelten als vertragsmässig erfüllt und abgenommen d.h. die Haftung für Mängel entfällt, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach dem jeweiligen Einsatzende, spätestens jedoch innert 48 Stunden nach Beendigung des Auftrages, einen Mangel anzeigt. Allfällige Mängel sind schriftlich an untenstehende Adresse bzw. per E-Mail (info@haushaltfee-schweiz.ch) zu rügen. Gleichzeitig bietet sich die Möglichkeit, diese jeweils mittels Feedback-Bogen, welcher Ihnen nach jedem Einsatz per Mail zugestellt wird, zu melden.

Die HHFee GmbH übernimmt keine Schäden jeglicher Art, welche durch die Benützung der im Haushalt vorhandenen Reinigungsmittel /-utensilien entstehen. Ausnahme bildet eine nachweislich unsachgemässe Handhabung.

Ist der Mangel nachweislich durch eine Mitarbeiterin der HHFee GmbH verursacht worden, verpflichtet sich die HHFee GmbH, den Mangel kostenlos an einem mit dem Auftraggeber vereinbarten Termin zu beheben.

Geschäftsgeheimnis, Geheimhaltungspflicht:

Die HHFee GmbH und deren Beschäftigte verpflichten sich, keinerlei Informationen, die sie im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses erfahren, an Dritte weiterzugeben. Dies betrifft insbesondere Dokumente aller Art, Wohn-, Einkommens- und Besitzverhältnisse sowie Gespräche über den Gesundheitszustand. Der Auftraggeber erklärt sich ebenfalls damit einverstanden, dass er einer Schweigepflicht für Geschäftsgeheimnisse unterliegt. Als Geschäftsgeheimnisse gelten jegliche Informationen, deren Weitergabe der HHFee GmbH und deren Beschäftigten in irgendeiner Art und Weise schaden könnten. Diese Schweigepflicht besteht auch nach Auflösung des Vertragsverhältnisses.

Konkurrenzverbot:

Der Auftraggeber darf ohne schriftliche Bewilligung der HHFee GmbH deren Beschäftigte weder auf eigene Rechnung noch auf Rechnung eines Dritten abwerben. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es dem Kunden (ungeachtet der gewählten Rechtsform) untersagt, Raumpflegerinnen der HHF GmbH direkt oder indirekt zu beschäftigen. Dieses Verbot dauert bis ein Jahr nach Beendigung des Auftragsverhältnisses an.

Ankündigung von Preisanpassungen:

Gesetzliche Vorgaben, Änderungen der paritätischen Kommission, Auflagen der GAV, Anpassungen der Teuerung, der MwSt. sowie Preisanpassungen etc. bleiben ausdrücklich vorbehalten. Alle Anpassungen müssen dem Auftraggeber 3 Monate zum Voraus schriftlich (Mail oder Post) angekündigt werden.

Salvatorische Klausel:

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. Es ist das Schweizer Recht anwendbar.

Gerichtsstand:

Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Thun (Regionalgericht Oberland).

 

Claudia Reist, HaushaltFee GmbH, Version 10.2, 15. Juni 2023